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   VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI   

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VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. November 2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.).

    Nicht leistungsbezogene Hilfskriterien dürfen nur ausnahmsweise herangezogen werden, soweit der Dienstherr annehmen darf, die konkurrierenden Bewerber seien im Wesentlichen gleich geeignet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83 ff.).

    Dabei ist das ausgeschriebene Anforderungsprofil nach Auffassung des Gerichts auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, aber auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, ZBR 2013, 346 ff.) nicht zu beanstanden.

    Die Kammer weist daher auch insoweit lediglich darauf hin, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumindest beim Beförderungsdienstalter um ein nicht leistungsbezogenes Hilfskriterium handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Die Einbeziehung früherer Beurteilungen ist zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227).

    So führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29.01.2013 (- 1 WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227), aus, die Einbeziehung früherer Beurteilungen sei zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität zulässig.

    Soweit der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.01.2013 (- WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227) ausführt, einer (vorvorletzten) Beurteilung aus dem Jahre 2005 komme bereits wegen des großen zeitlichen Abstands zur (dortigen) Auswahlentscheidung vom 04.07.2011 keine wesentliche Bedeutung zu, führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zu Recht hat der Antragsgegner die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zum Ausgangspunkt seines Leistungsvergleichs gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13).

    Der Antragsgegner hat hier zu Recht als nächstes die vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen ausgewertet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420, DÖD 2003, 202).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 - Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420, DÖD 2003, 202).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Nicht leistungsbezogene Hilfskriterien dürfen nur ausnahmsweise herangezogen werden, soweit der Dienstherr annehmen darf, die konkurrierenden Bewerber seien im Wesentlichen gleich geeignet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83 ff.).

    Legt man dabei einen Regelbeurteilungszeitraum von drei Jahren zugrunde - wie er etwa in der Bundeslaufbahnverordnung festgeschrieben ist (vgl. § 48 Abs. 1 BLV) - und berücksichtigt man weiterhin, dass nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG eine dienstliche Beurteilung noch "aktuell" in dem Sinne ist, dass sie als Grundlage der Auswahlentscheidung dienen kann, wenn das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt dieser Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -), so bedeutet dies, dass auch noch eine zum Auswahlzeitpunkt maximal neun Jahre alte Vor-Vorbeurteilung berücksichtigungsfähig sein kann.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zu Recht hat der Antragsgegner die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zum Ausgangspunkt seines Leistungsvergleichs gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13).

    Dabei ist das ausgeschriebene Anforderungsprofil nach Auffassung des Gerichts auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, aber auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, ZBR 2013, 346 ff.) nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zwar kommt dienstlichen Beurteilungen in höheren statusrechtlichen Ämtern nach der insoweit einheitlichen Rechtsprechung eine höhere Wertigkeit zu (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -), da ein höheres Amt regelmäßig auch mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zwar kommt dienstlichen Beurteilungen in höheren statusrechtlichen Ämtern nach der insoweit einheitlichen Rechtsprechung eine höhere Wertigkeit zu (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -), da ein höheres Amt regelmäßig auch mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zwar kommt dienstlichen Beurteilungen in höheren statusrechtlichen Ämtern nach der insoweit einheitlichen Rechtsprechung eine höhere Wertigkeit zu (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -), da ein höheres Amt regelmäßig auch mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist.
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Auf den letztgenannten Aspekt der Kontinuität hat der Antragsgegner abgestellt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 - Hess. VGH, Beschluss vom 04.02.2003 - 1 TG 3254/02 -).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Dementsprechend führt das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 29.01.2013 (a.a.O.) eingangs unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2010, - 1 WB 27.09) aus, zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität sei es darüber hinaus (gemeint ist die aktuelle dienstliche Beurteilung) zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen.
  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2013 - 2 M 123/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit im einstweiligen Rechtsschutz -

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

    Vielmehr muss ein Leistungsunterschied deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI -).
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